Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Amt Gransee und Gemeinden
Stellung der Wehrführung
Die Wehrführung wird durch den Kreisbrandmeister durchzuführenden Anhörungsverfahren aus den Reihen der Löschzugführer ausgewählt und dem Amtsausschuss vorgeschlagen. Der Amtsausschuss bestellt die Wehrführung für die Dauer von 6 Jahren durch Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit. Die Wehrführung untersteht dem Träger des Brandschutzes. Sie müssen dem Amtsausschuss und dem Amtsdirektor gegenüber für die Umsetzung des Brandschutzgesetzes und der Beschlüsse des Amtsausschusses in Bezug auf den Brandschutz verantwortlich. Dabei unterstehen sie der fachlichen Aufsicht durch den Landkreis Oberhavel und durch den Kreisbrandmeister.
Dem Wehrführer unterstehen die stellvertretenden Wehrführer, der Amtsjugendwart, die Löschzugführer und die Löschgruppenführer direkt sowie mittelbar der gesamte Personalbestand der Gesamtfeuerwehr.
Die beiden stellvertretenden Wehrführer unterstehen dem Wehrführer. Während der Vertretung des Wehrführers erfüllt derjenige der die Vertretung wahrnimmt dessen Aufgaben. Die Vertretung erfolgt in folgender Reihenfolge; erster Vertreter ist der Stellvertreter mit dem Aufgabengebiet Aus- und Fortbildung, zweiter Vertreter der Stellvertreter mit dem Aufgabengebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Ihnen unterstehen die Löschzug- und Löschgruppenführer sowie der gesamte Personalbestand der Amtswehr und die ihm übertragenden Aufgaben.
Wehrführer
Amtsbrandmeister Andreas Pahlow
Dienstort: Hauptfeuerwache Gransee; 16775 Gransee, Meseberger Weg 42
Telefon: 03 30 6/ 20 30 192
Fax: 03 30 6/ 20 34 23
1. Stellvertretender Wehrführer
2. Stellvertretender Wehrführer
1.Hauptbrandmeister Ralf Wilke
Dienstort: Hauptfeuerwache Gransee; 16775 Gransee, Meseberger Weg 42
Telefon: 03 30 6/ 20 30 193 (über Rufumleitung erreichbar)
Fax: 03 30 6/ 20 34 23
Gemeinsame Aufgaben im Innendienst
- ständige Überprüfung und Überwachung zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr des Amtes
- Herausarbeitung von Schwerpunkten des Brandschutzes und rechtzeitige Unterbreitung von Vorschlägen zur Einsatz- bzw. Neubeschaffung von Feuerwehrtechnik und –ausrüstung in Abstimmung mit dem Fachbereich der Verwaltung
- Zuarbeitung und Vorschläge erbringen und gemeinsam mit dem Fachbereich der Verwaltung eine Brandschutzkonzeption erarbeiten und dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung vorlegen
- Durchführung der erforderlichen Unterweisung mit den Löschzug- und Löschgruppenführern zur Anwendung und Beachtung der Unfallverhütungs- vorschriften
- Zuarbeitung zum Fachbereich der Verwaltung zur Erarbeitung der Alarm- und Ausrückeordnung
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung gegenüber dem Fachbereich der Verwaltung
- Durchführung von Dienstbesprechungen mit dem Löschzug- und Löschgruppenführern
- Gemeinsam mit dem Fachbereich der Verwaltung wird der Haushaltsplan „Brandschutz/Feuerwehr“ erstellt.
Aufgaben im Innendienst des Wehrführers
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Festlegung der technischen Ausrüstung der Löschzüge und deren personelle Mindeststärken
- Teilnahme an Dienstbesprechungen mit dem Kreisbrandmeister
- Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen Einsatzübungen der Löschzüge- bzw. Löschgruppen
- Überprüfung der Feuermelde- und Alarmanlagen, so dass unter allen Umständen die schnelle Alarmierung der Kräfte und Mittel der Feuerwehr gewährleistet ist
- Regelung der Vertretung bei Abwesenheit
Aufgaben im Innendienst des 1. Stellvertretenden Wehrführers
- Die Überwachung des Qualifizierungs- und Ausbildungsstandes der Feuerwehrangehörigen.
- Die Vorbereitung und Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen.
- Organisation von Prüfungen bzw. Leistungstests.
- Mitwirkung an Prüfungen.
- Auswertung von Prüfungsaufgaben, Beurteilung von Lehrgangsteilnehmern
- Erarbeitung von Lehrunterlagen und Übungskonzepten
Aufgaben im Innendienst des 2. Stellvertretenden Wehrführers
- Erstellung einer monatlichen Information über das aktuelle Einsatzgeschehen an die örtlichen Pressestellen.
- Aktuelle Berichterstattung über Ausbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen im Amtsbereich.
- Erstellung und Aktualisierung der Internetseite des Amtes mit aktuellen Informationen, einschließlich Bildmaterial.
- Regelmäßige Information der Bevölkerung über brandschutzgerechtes Verhalten.
Gemeinsame Aufgaben im Außendienst
Die Wehrführung übernimmt bei Einsätzen der Feuerwehr die Einsatzleitung, wenn Einsatzkräfte und –mittel über die Stärke eines Zuges hinaus im Einsatz sind.
Sie können jederzeit die Einsatzleitung übernehmen, wenn dies zur wirksamen und schnellen Bekämpfung eines Schadenereignisses geboten erscheint. Dies gilt besonders bei Einsätzen mit besonderer Gefahrenlage.
Bei Großschadensereignissen oder Katastrophen übernimmt der Wehrführer die Abschnittsleitung und/oder wirkt in einer übergeordneten Führungsstruktur mit.


